Lizenzvertrag für die Software "Schleswig-Holstein/Hamburg 3D. Das interaktive Kartenwerk." mit MagicMaps GmbH Wilhelm-Schickard-Str. 7 72124 Pliezhausen LIZENZVEREINBARUNG Herzlichen Glückwunsch zum Erwerb von Schleswig-Holstein/Hamburg 3D. Wir sind sicher, dass Sie viel Freude mit unserem Programm haben werden. Damit diese Freude nicht durch rechtlich zu beanstandende Handlungen getrübt wird, sollten Sie sich die nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig durchlesen. DURCH DIE VERWENDUNG DIESER SOFTWARE UND/ODER DURCH DAS ANKLICKEN DES "JA"-BUTTONS BEI DER PROGRAMMINSTALLATION UND/ODER DURCH DEN BEGINN DES ONLINE-DOWNLOAD-VORGANGES UNTERWERFEN SIE SICH DEN BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG. WENN SIE DIESE BEDINGUNGEN NICHT AKZEPTIEREN, SCHLIESSEN SIE BITTE DAS PROGRAMM. VERPACKEN SIE BITTE DEN DATENTRÄGER, AUF DEM DIESES PROGRAMM GESPEICHERT IST UND GEBEN SIE IHN BEI DEM HÄNDLER ZURÜCK, BEI DEM SIE ES GEKAUFT HABEN, DER KAUFPREIS WIRD IHNEN DANN ZURÜCKERSTATTET. SOLLTEN SIE DEN KAUFPREIS NICHT ZURÜCK ERHALTEN, WENDEN SIE SICH BITTE AN DIE MAGICMAPS GmbH (WWW.MAGICMAPS.DE). 1 Allgemeines Gegenstand dieser Vereinbarung ist das Benutzungsrecht für das Computerprogramm "Schleswig-Holstein/Hamburg 3D" von der MagicMaps GmbH, Tübingen, Deutschland, nachfolgend zusammenfassend als Software bezeichnet, die Sie von Ihrem Softwarehändler erworben haben. 2 Vervielfältigungsrechte (1) Sie dürfen das gelieferte Programm nur vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. (2) Darüber hinaus können Sie eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche des überlassenen Programms zu kennzeichnen. (3) Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuchs zählen, dürfen Sie nicht anfertigen. Insbesondere ist es untersagt, das Computerprogramm oder Teile hiervon, insbesondere die im Lieferumfang enthaltenen Grafiken, Texturen und Datensätze, verändert oder unverändert, in anderen Datenformaten abzuspeichern soweit dies nicht zwingend notwendig ist, um das Arbeitsergebnis unter Einhaltung der Bearbeitungsrechte nach dieser Lizenzvereinbarung zu sichern. 3 Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz Sie dürfen die Software auf jeder Ihnen zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechseln Sie jedoch die Hardware, müssen Sie die Software vom Massenspeicher der bisher verwendeten Hardware deinstallieren. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig. Für Schäden, die durch die unberechtigte Nutzung des Programms auf mehr als nur einer Hardware entstehen, haftet die MagicMaps GmbH nicht. Insbesondere stellen Beeinträchtigungen, die durch die unbefugte Verwendung der Software auf mehr als nur einer Hardware entstehen keinen Mangel dar. 4 Dekompilierung und Programmänderungen (1) Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind unzulässig. (2) Programmänderungen, insbesondere zum Zwecke der Fehlerbeseitigung oder der Erweiterung des Funktionsumfangs sind nur zulässig, wenn das geänderte Programm allein im Rahmen des eigenen Gebrauchs eingesetzt wird. Zum eigenen Gebrauch im Sinne dieser Regelung zählt insbesondere der private Gebrauch durch Sie. Daneben zählt zum eigenen Gebrauch aber auch der beruflichen oder erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienende Gebrauch, sofern er sich auf die eigene Verwendung durch den Anwender oder seine Mitarbeiter beschränkt und die Software nicht nach außen hin in irgendeiner Art und Weise gewerblich verwertet werden soll. (3) MagicMaps übernimmt keine Haftung für Ihre Arbeitsergebnisse. (4) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen Sie auf keinen Fall entfernen oder verändern. 5 Weiterveräußerung und Weitervermietung (1) Sie dürfen die Software auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch Ihnen gegenüber einverstanden, was Sie im Streitfalle zu beweisen haben. Im Falle der Weitergabe müssen Sie dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt Ihr Recht zur Programmnutzung. Sie sind verpflichtet, der Informationspflicht nach § 6 dieses Vertrages nachzukommen. (2) Sie dürfen die Software Dritten nicht zu Erwerbszwecken vermieten. Sie dürfen die Software verleihen (unentgeltlich überlassen), sofern der Dritte sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch Ihnen gegenüber einverstanden erklärt und Sie sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Für die Zeit der Überlassung der Software an den Dritten steht Ihnen kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu. (3) Sie dürfen die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. 6 Gewährleistung (1) Bitte beachten Sie, dass Ihnen unmittelbar aus dem Kauf dieses Programms keine Gewährleistungsansprüche gegen die MagicMaps GmbH, sondern ausschließlich gegenüber dem Händler, von dem Sie dieses Programm erworben haben, zustehen können. Ansprüche wegen Mängeln der Software müssen Sie daher ausschließlich bei Ihrem Händler geltend machen. (2) MagicMaps kann grundsätzlich keine besonderen Eigenschaften für das Programm Schleswig-Holstein/Hamburg 3D zusagen. Nach dem heutigen Stand der Technik können Fehler in Anwendungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen nicht ausgeschlossen werden. MagicMaps übernimmt daher lediglich die Gewähr dafür, dass das Programm Schleswig-Holstein/Hamburg 3D im Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von solchen Mängeln sind, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken oder aufheben. (3) Soweit der Software Mängel anhaften, die die Nutzung des Programms in nicht unerheblicher Weise einschränken, sind wir bereit, gegenüber dem Händler, von dem Sie dieses Programm erworben haben, nach den nachfolgenden Bestimmungen Gewähr zu leisten. (4) Offensichtliche Mängel der gelieferten Software sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen ab Erhalt des Computerprogramms schriftlich unter Angabe des Kauf-/Übergabedatums, des Versionsstandes der reklamierten Software und einer möglichst präzisen Fehlerbeschreibung zu rügen. Versäumen Sie die Frist, verlieren Sie jeglichen Gewährleistungsanspruch. Im Falle der Gewährleistung kann MagicMaps zwischen Wandlung des Vertrages und unentgeltlicher Nachbesserung oder Nachlieferung wählen. MagicMaps hat den Händler, bei dem Sie das Programm gekauft haben, innerhalb eines Zeitraumes von 14 Werktagen auf dessen Aufforderung hin darüber zu unterrichten, ob sie auf Wandlung des Vertrages verweist oder Nachbesserungsversuche unternehmen wird. Entscheidet sich MagicMaps für Nachbesserungsleistungen, so ist der Händler zur Wandlung des Vertrages oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigt, sofern zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen oder MagicMaps binnen einer angemessenen Frist keine Nachbesserungsversuche unternimmt. Einer Nachbesserung steht es gleich, wenn seitens MagicMaps eine Möglichkeit genannt wird, den Fehler durch zumutbare Maßnahmen zu umgehen. Weitergehende Gewährleistungsverpflichtungen, insbesondere die Haftung auf Schadensersatz, wird von MagicMaps nicht übernommen. Eine Haftung für Folgeschäden/Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der leichten Fahrlässigkeit, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder in Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. (5) Ausgenommen von der Gewährleistung sind nicht von MagicMaps unmittelbar verursachte Schäden, wie insbesondere Schäden, die auf fehlerhafte Datenträger, unsachgemäße Installation durch den Besteller, parallel betriebene Software, Viren, von uns nicht autorisierte Nachbesserungs- oder Wartungsarbeiten, Bedienungsfehler, Eingriffe Ihrerseits oder durch Dritte in die Software oder ähnliches verursacht sind. (6) Für den Verlust Ihrer Daten oder der Daten des berechtigten Nutzers haftet MagicMaps - in den vorstehend bei Absatz (4) beschriebenen Grenzen - nur, wenn Sie oder der berechtigte Nutzer mindestens einmal täglich eine angemessene Datensicherung vorgenommen haben und gewährleisten, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. (7) Für die Kompatibilität der gelieferten bzw. erstellten Software mit Hardware, die nicht gemeinsam und zur Verwendung mit dieser Software von MagicMaps geliefert wurde, haftet MagicMaps nur, wenn die Kompatibilität bei Vertragsschluss schriftlich von MagicMaps in der Programmdokumentation zugesichert wurde. (8) Wird dieser Vertrag - sei es durch Wandlung oder aus anderen Gründen - rückgängig gemacht, so sind Sie verpflichtet - Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises - die vertragsgegenständliche Software von sämtlichen Datenträgern zu löschen, MagicMaps die abgeschlossene Löschung auf Verlangen hin schriftlich zu bestätigen und ggf. überlassene Datenträger vollständig zurückzugeben. 8 Untersuchungs- und Rügepflicht (1) Sie sind verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche Mängel, die Ihnen ohne weiteres auffallen können, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Datenträgern oder Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen des Datenträgers, sind beim Händler, bei dem Sie dieses Programm erworben haben, innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. (2) Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen beim Händler innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden. (3) Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Symptome, sind möglichst präzise zu beschreiben. (4) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 9 Haftung (1) Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet MagicMaps unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf das Fünffache des Kaufpreises für dieses Programm sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss. Im übrigen haftet MagicMaps nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen entsprechend heranzuziehen. (2) Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus Produzentenhaftung. (3) Trifft Sie am Zustandekommen eines Schadens ein Mitverschulden, so wird dieses angerechnet. 10 Schlussbestimmungen (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Tübingen, sofern Sie Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder sofern Sie ihren Wohn-/Geschäftssitz ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland haben. (2) Für die vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht (mit Ausnahme der Bestimmungen des Deutschen Internationalen Privatrechts) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (3) Sollte eine Bestimmung in diesem Vertrag oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Und nun viel Vergnügen mit Schleswig-Holstein/Hamburg 3D! MagicMaps GmbH Wilhelm-Schickard-Str. 7 72124 Pliezhausen EMail: info@magicmaps.de Internet: www.magicmaps.de