DURCH KLICKEN AUF "AKZEPTIEREN" ODER ÖFFNEN DER VERPACKUNG ERKENNEN SIE DEN NACHFOLGENDEN VERTRAG ALS FÜR SIE VERBINDLICH AN. WENN SIE NICHT SÄMTLICHE NACHFOLGENDEN BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN, KLICKEN SIE AUF "NICHT AKZEPTIEREN". (GEGEBENENFALLS KÖNNEN SIE DAS PRODUKT GEGEN RÜCKERSTATTUNG DES VOLLEN KAUFPREISES ZU DEM HÄNDLER ZURÜCKBRINGEN, BEI DEM SIE ES ERWORBEN HABEN.) SOFERN DER VON IHNEN ERWORBENEN SOFTWARE EIN GEDRUCKTER ODER IN SONSTIGER ART VON AUSDRUCK VORLIEGENDER ENDKUNDEN-LIZENZVERTRAG BEILIEGT, DESSEN BESTIMMUNGEN VON DIESEM VERTRAG ABWEICHEN, UNTERLIEGT DIE BENUTZUNG DER SOFTWARE DEM GEDRUCKTEN ENDKUNDEN-LIZENZVERTRAG. NETSCAPE KUNDENSOFTWARE ENDKUNDEN-LIZENZVERTRAG WEITERVERTRIEB ODER VERMIETEN NICHT GESTATTET Dieser Vertrag besteht aus drei Teilen. Teil I gilt, wenn Sie für die beiliegende Software (die "Software") eine unentgeltliche Lizenz haben. Teil II gilt, wenn Sie für die Software eine Lizenz erworben haben. Teil III gilt für alle Lizenzen. Wenn Sie zunächst eine unentgeltliche Kopie der Software erworben haben und eine entgeltliche Lizenz erwerben wollen, wenden Sie sich bitte an Netscape Communications Corporation ("Netscape") unter der Internet-Adresse http://www.netscape.com. In diesem Vertrag bezieht sich "Netscape" für Einwohner Europas, des Nahen Ostens oder Afrikas auf Netscape Communications Ireland Limited. Für Einwohner von Japan bezieht sich "Netscape" auf Netscape Communications (Japan), Ltd.. Für Einwohner aller anderen Länder bezieht sich "Netscape" auf Netscape Communications Corporation. Innerhalb dieses Vertrages ist "Lizenzgeber" wie folgt definiert: Wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung eines Drittanbieters erworben haben, und dieses Produkt oder Dienstleistung enthielt diese Software, bezieht sich Lizenzgeber auf diesen Drittanbieter. Andernfalls ist Netscape der Lizenzgeber. TEIL I - BESTIMMUNGEN, WENN DIE LIZENZGEBÜHR (NOCH) NICHT ENTRICHTET WURDE (AUSSCHLIESSLICH FÜR BEWERTUNGS-, AUSBILDUNGS- UND GEMEINNÜTZIGE ZWECKE) LIZENZGEWÄHRUNG: Der Lizenzgeber gewährt Ihnen eine nicht-ausschließliche Lizenz zur unentgeltlichen Nutzung der Software, sofern Sie (a) Student(in), Schüler(in), Mitarbeiter(in) einer Ausbildungsstätte (insbesondere Schule, Hochschule oder Universität oder einer gleichwertigen internationalen Institution oder einer Bibliothek) oder Mitarbeiter(in) einer religiösen Organisation oder einer Institution sind, die die Kriterien des Lizenzgebers für eine gemeinnützige Einrichtung erfüllt, oder (b) Ihre Nutzung der Software dem ausschließlichen Zweck dient, zu bewerten, ob eine entgeltliche Lizenz zur regulären Nutzung der Software erworben werden soll. Die Bewertung ist für Wirtschaftsunternehmen auf neunzig (90) Tage begrenzt; die Bewertung durch andere Nutzer unterliegt dieser Begrenzung auf neunzig (90) Tage nicht. Behörden (mit Ausnahme von öffentlichen Bibliotheken) gelten nicht als Ausbildungsstätten oder religiöse oder gemeinnützige Einrichtungen im Sinne dieses Vertrages. Soweit Sie die Software unentgeltlich nutzen, haben Sie kein Anrecht auf ausgedruckte Dokumentation, Unterstützungsleistungen oder telefonische Beratung. Wenn Sie die vorstehend genannten Kriterien erfüllen, sind Sie berechtigt, die Software in der unter Teil III "Umfang der Nutzungsrechte" beschriebenen Weise zu nutzen. GEWÄHRLEISTUNGSVERZICHT: Da die Software unentgeltlich überlassen wird, wird sie Ihnen auf "AS IS"-Basis (wie vorliegend) ohne jede Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Keine Gewährleistung wird insbesondere für die Sach- und Rechtsmängelfreiheit der Software, ihre Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Anwendung, oder ihre Wiederverkäuflichkeit übernommen. Sie benutzen die Software also in Hinsicht auf Qualität und Leistung auf eigene Gefahr. Erweist sich die Software als mangelhaft, gehen etwaige Service- oder Reparaturkosten allein zu Ihren Lasten und nicht zu Lasten des Lizenzgebers oder seiner Lieferanten. Darüber hinaus wohnen den in der Software implementierten Sicherheitsmechanismen bestimmte Beschränkungen inne. Sie müssen sich daher vorab vergewissern, ob die Software Ihre Anforderungen erfüllt. Dieser Gewährleistungsverzicht stellt einen wesentlichen Teil dieses Vertrages dar. Die Nutzung der Software ohne Entrichtung der Lizenzgebühren an den Lizenzgeber ist untersagt, außer gemäß den Bestimmungen in diesem Gewährleistungsverzicht. TEIL II - BESTIMMUNGEN, WENN DIE LIZENZGEBÜHR ENTRICHTET WURDE LIZENZGEWÄHRUNG: Gegen Entrichtung der jeweils anwendbaren Lizenzgebühr gewährt der Lizenzgeber Ihnen eine nicht-ausschließliche Lizenz zur Benutzung der Software und der begleitenden Dokumentation (die "Dokumentation"), in der in Teil III unter "Umfang der Nutzungsrechte" beschriebenen Weise. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG: Der Lizenzgeber gewährleistet für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Datum des Erwerbs, daß die Software, wenn sie vorschriftsmäßig betrieben wird, im wesentlichen die in der Dokumentation beschriebene Funktionalität erfüllt. Der Lizenzgeber gewährleistet jedoch nicht, daß die Software stets unterbrechungs- bzw. fehlerfrei und sicher läuft. Darüber hinaus wohnen den in der Software implementierten Sicherheitsmechanismen bestimmte Beschränkungen inne. Sie müssen sich daher vorab vergewissern, ob die Software Ihre Anforderungen erfüllt. Der Lizenzgeber gewährleistet weiter, daß der Datenträger, der die Software enthält, sofern vom Lizenzgeber bereitgestellt, von Material- und Herstellungsdefekten frei ist und für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erwerbsdatum der Software so bleiben wird. Die einzige Haftung des Lizenzgebers für eine Verletzung der Gewährleistung ist, nach Ermessen des Lizenzgebers: (i) den defekten Datenträger bzw. die defekte Software zu ersetzen, oder (ii) Sie zu beraten, wie Sie wesentlich dieselbe Funktionalität der Software wie in der Dokumentation beschrieben mittels einem Verfahren anders als dem in der Dokumentation ausgelegten erzielen können, oder (iii) wenn die obengenannten Abhilfemaßnahmen nicht angewendet werden können, Ihnen die für die Software entrichtete Lizenzgebühr zurückzuerstatten. Reparierte, korrigierte oder ersetzte Software und Dokumentation werden von dieser beschränkten Gewährleistung während dem unter der Gewährleistung der ursprünglichen Software verbleibenden Zeitraum, oder - sofern länger - für dreißig (30) Tage ab dem Datum (a) der Zulieferung der reparierten bzw. ersetzten Software an Sie, oder (b) ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Lizenzgeber beraten wurden, wie Sie die Software betreiben können, um im wesentlichen dieselbe Funktionalität wie in der Dokumentation beschrieben zu erzielen, vertraglich geschützt. Der Lizenzgeber ist hiernach nur dann gewährleistungspflichtig, wenn Sie ihn über Ihr Problem mit der Software während der anwendbaren Gewährleistungsfrist unterrichten und den Nachweis über den Zeitpunkt des Lizenzerwerbs vorlegen. Der Lizenzgeber wird sich angemessen um Nachbesserung, Ersatzlieferung, Unterstützung oder, bei individuellen Kunden, Rückerstattung entsprechend der vorstehenden Gewährleistung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingehen einer entsprechenden Benachrichtigung bemühen. Wenn während der Gewährleistungsfrist von Ihnen Änderungen an der Software vorgenommen werden oder wenn der Datenträger Gegenstand eines Unfalls oder Mißbrauchs oder unsachgemäßer Benutzung war, oder wenn Sie die Bestimmungen dieses Vertrags verletzen, endet diese Gewährleistung unverzüglich. Ferner gilt diese Gewähr nicht, wenn die Software auf oder in Verbindung mit anderen als unveränderten Versionen der Hardware und Software-Programme, mit denen die Software bestimmungsgemäß laut Dokumentation benutzt werden soll, genutzt wird. DIES IST EINE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG UND STELLT DIE EINZIGE VOM LIZENZGEBER ODER SEINEN ZULIEFERERN GEMACHTE GEWÄHRLEISTUNG DAR. DER LIZENZGEBER BIETET KEINE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER WIEDERVERKÄUFLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DES NICHT-VERSTOSSENS GEGEN RECHTE DRITTER. SIE MÖGEN ANDERE GESETZLICHE RECHTE HABEN. DER ZEITRAUM DER GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN GEWÄHRLEISTUNGEN, WENN SOLCHE VORLIEGEN, IST ALLERDINGS IM VOLLEN GESETZLICH ZUGELASSENEN UMFANG AUF DIE OBENGENANNTE GEWÄHRLEISTUNGSFRIST BESCHRÄNKT. ES GELTEN IN KEINEM FALLE WEITERE GEWÄHRLEISTUNGEN, ES SEI DENN, SIE WERDEN IM RAHMEN DER GESETZGEBUNG VORGESCHRIEBEN, UNGEACHTET DEREN AUSSCHLUSS IM VERTRAG. KEIN HÄNDLER, VERTRETER ODER MITARBEITER DES LIZENZGEBERS IST BEVOLLMÄCHTIGT, ÄNDERUNGEN, ERWEITERUNGEN ODER ZUSÄTZE ZU DIESER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG ZU VEREINBAREN. TEIL III - BESTIMMUNGEN, DIE FÜR ALLE LIZENZGEWÄHRUNGEN GELTEN UMFANG DER NUTZUNGSRECHTE Sie dürfen: • die Software auf einem einzelnen Computer nutzen; • die Software auf einem zweiten Computer nutzen, wenn jederzeit nur eine (1) Kopie der Software genutzt wird; • die Software auf einem Netzwerk benutzen, vorausgesetzt daß für jede Person, die über das Netzwerk Zugriff auf die Software hat, eine lizensierte Kopie der Software erworben wurde; • die Software für Archivierungszwecke kopieren, sofern jede Kopie alle Schutzrechtsvermerke der Originalversion enthält; oder • wenn Sie eine Lizenz für eine bestimmte Anzahl von Kopien erworben haben, die Gesamtanzahl Kopien der Software (jedoch nicht der Dokumentation) anfertigen, wie auf der/n Versandliste/n bzw. Quittung/en ausgewiesen, vorausgesetzt jede Kopie enthält sämtliche Schutzrechtsvermerke der Originalversion. Die auf der/n Quittung/en aufgeführte Anzahl der Kopien ist die Gesamtzahl der Kopien, die für alle Plattformen angefertigt werden darf. Zusätzliche Kopien der Dokumentation können beim Lizenzgeber entgeltlich bezogen werden. Sie dürfen nicht: • die Nutzung der Software durch andere Personen zulassen, sofern nicht einer der vorstehend genannten Fälle vorliegt; • die Mehrfachbenutzung der Software gestatten; • die Software verändern, übersetzen, einem Reverse Engineering-Verfahren unterziehen, dekompilieren, disassemblieren (außer und nur in dem Maß, daß ein geltendes Gesetz solche Beschränkungen ausdrücklich und spezifisch verbietet) oder derivative, auf der Software basierende Programme entwickeln; • die Software vervielfältigen, ausgenommen unter den vorstehenden Fällen; • die Software vermieten, verpachten, ein Bürgschaftsinteresse daran verleihen, oder anderweitig Rechte an der Software übertragen; oder • Schutzrechtshinweise oder -vermerke auf der Software entfernen. VERSCHLÜSSELUNG: Wenn die Software kryptografische Eigenschaften enthält, wäre es ratsam, von einer Zertifizierungsbehörde oder einem Zertifizierungs-Server ein unterzeichnetes Digital-Zertifikat zu erwerben, um diese kryptografischen Eigenschaften nutzen zu können. Für diese Zertifizierungs-Dienste werden manchmal zusätzliche Gebühren erhoben. Sie selbst sind für die Sicherheit der Umgebung, in der die Software genutzt wird, und die Integrität der Datei mit Ihrem Privatschlüssel verantwortlich. Ferner unterliegt die Nutzung eines Digital-Zertifikats den von der ausfertigenden Stelle festgelegten Bedingungen. Den Eigenschaften von Digital-Zertifikaten wohnen außerdem bestimmte Beschränkungen inne. Wenn Sie ein Digital-Zertifikat senden oder empfangen, steht es in Ihrer Verantwortung, sich mit diesen Bedingungen und Beschränkungen vertraut zu machen. Wenn die Software ein Netscape-Produkt mit Fortezza ist, müssen Sie sich außerdem PC Kartenleser und Fortezza Kryptokarten beschaffen, um Fortezza benutzen zu können. INHABERSCHAFT: Die Inhaberschaft und alle geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an der Software verbleiben bei Netscape bzw. deren Zulieferern. Die Software unterliegt dem Schutz des Urheberrechts und entsprechender internationaler Übereinkommen. Die Inhaberschaft und die zugehörigen Rechte an Inhalten, auf die mittels der Software zugegriffen wird, stehen dem jeweiligen Besitzer solcher Inhalte zu und sind rechtlich geschützt. Die im Rahmen dieses Vertrages gewährte Lizenz gewährt Ihnen keinerlei Rechte an solchen Inhalten. BEENDIGUNG: Nichtbefolgen der hierin aufgeführten Beschränkungen zieht die automatische Beendigung des Vertrages und der darin gewährten Lizenz nach sich. Nach Beendigung müssen alle Kopien der Software und der Dokumentation vernichtet werden. EXPORTKONTROLLE: Weder die Software noch zugrundeliegende Informationen oder Technologien dürfen auf dem Wege des Downloading oder anderweitig (i) nach Kuba, Irak, Libyen, Sudan, Nord-Korea, Iran, Syrien oder in ein anderes Land, für das ein US-Embargo besteht bzw. zu einem Staatsangehörigen oder Bewohner eines dieser Länder exportiert werden oder (ii) an eine Person weitergegeben werden, die auf der Liste der "Specially Designated Nationals" des US-Finanzministeriums oder dem "Table of Denial Orders" des US-Wirtschaftsministeriums steht. Indem Sie die Software herunterladen oder benutzen, erkennen Sie die vorstehenden Verpflichtungen an und bezeugen, daß Sie weder in einem solchem Land ansässig sind, noch unter der Kontrolle eines solchen stehen, noch Staatsangehörige(r) oder Bewohner(in) eines solchen Landes sind, noch auf einer der genannten Listen stehen. Sie sind außerdem dafür verantwortlich, daß alle örtlichen Bestimmungen, die in Ihrem Wohnort gelten, eingehalten werden, besonders im Hinblick auf Ihr Recht, die Software zu importierten, zu exportieren oder zu nutzen. Wenn die Software als ein nicht für den Export zugelassenes Produkt gekennzeichnet ist (z.B. auf der Packung, in den Medien oder im Rahmen des Installationsvorgangs), gilt folgendes, es sei denn, Ihnen wurde vom US-Außenministerium eine Ausnahme gewährt: AUSSER FÜR DEN EXPORT NACH KANADA ZUR AUSSCHLIESSLICHEN BENUTZUNG IN KANADA DURCH KANADISCHE STAATSBÜRGER(INNEN) DÜRFEN DIESE SOFTWARE UND JEGLICHE UNTERLIEGENDEN TECHNOLOGIEN NICHT AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN EINE AUSLÄNDISCHE KÖRPERSCHAFT ODER "AUSLÄNDISCHE PERSON" NACH DEFINITION DER IN DEN USA GELTENDEN STAATLICHEN BESTIMMUNGEN EXPORTIERT WERDEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG JEGLICHE PERSON, DIE NICHT US-STAATSBÜRGER IST ODER STÄNDIGEN LEGALEN WOHNSITZ IN DEN USA HAT. INDEM SIE DIE SOFTWARE HERUNTERLADEN ODER NUTZEN, ERKENNEN SIE DIE VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN AN UND BEZEUGEN, DASS SIE KEINE "AUSLÄNDISCHE PERSON" SIND, NOCH UNTER DER KONTROLLE EINER SOLCHEN PERSON STEHEN. HAFTUNGSAUSSCHLUSS: UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND NACH KEINER RECHTSTHEORIE, OB ZIVILRECHT, VERTRAGSRECHT ODER SONSTIGEN, SIND DER LIZENZGEBER BZW. SEINE ZULIEFERER ODER WIEDERVERKÄUFER IHNEN ODER BELIEBIGEN PERSONEN GEGENÜBER HAFTBAR FÜR JEGLICHE INDIREKTE, SONDER-, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN IRGENDWELCHER ART, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG BEI SCHÄDEN AUS DEM VERLUST GESCHÄFTLICHEN ANSEHENS, ARBEITSUNTERBRECHUNG, COMPUTERVERSAGEN ODER -STÖRUNG ODER SÄMTLICHER GEWERBLICHEN SCHÄDEN BZW. VERLUSTE. DER LIZENZGEBER HAFTET IN KEINEM FALL FÜR ZAHLUNGEN ÜBER DEN BETRAG HINAUS, DEN DER LIZENZGEBER VON IHNEN ALS LIZENZGEBÜHR FÜR DIE SOFTWARE ERHALTEN HAT, AUCH DANN, WENN DER LIZENZGEBER VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE, ODER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE IRGENDWELCHER DRITTER. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR DURCH NACHLÄSSIGKEIT SEITENS DES LIZENZGEBERS VERURSACHTEN TOD BZW. VERLETZUNGEN, IN DEM MASS, DASS DIE GELTENDE GESETZGEBUNG SOLCHE EINSCHRÄNKUNGEN VERBIETET. EINIGE GERICHTSBEZIRKE GESTATTEN DAS AUSSCHLIESSEN BZW. DIE EINSCHRÄNKUNG ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN NICHT; DEMGEMÄSS TRIFFT DIESER AUSSCHLUSS BZW. DIESE EINSCHRÄNKUNG IN IHREM FALLE U. U. NICHT ZU. HOCH-RISIKO-AKTIVITÄTEN: Die Software kann Fehler aufweisen und ist nicht für die Benutzung oder den Wiederverkauf als Online-Kontrolleinrichtung in gefährlicher Umgebung entwickelt, hergestellt oder vorgesehen, die fehlerfreien Betrieb voraussetzt, wie etwa der Betrieb von Kernkraft-Einrichtungen, Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssystemen, Luftverkehrskontrolleinrichtungen, lebenserhaltenden Maschinen oder Waffensystemen, bei denen Softwarefehler unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben oder erhebliche Sach- und Umweltschäden nach sich ziehen können ("Hoch-Risiko-Aktivitäten"). Der Lizenzgeber und seine Zulieferer verneinen die Eignung der Software für derartige Hoch-Risiko-Aktivitäten und übernehmen für derartige Anwendung keinerlei ausdrückliche oder inbegriffene Verantwortung. VERSCHIEDENES: Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung bezüglich der hierin verliehenen Lizenz dar und kann nur durch schriftliche Vereinbarung beider Parteien geändert werden. DIE ANNAHME IHRER BESTELLUNG ERFOLGT UNTER DER AUSDRÜCKLICHEN BEDINGUNG, DASS SIE DEN HIERIN ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN UND NICHT DEN IN IHRER BESTELLUNG ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN ZUSTIMMEN. Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages als rechtsunwirksam herausstellen, so wird eine solche Bestimmung nur soweit verändert, wie nötig ist, um sie rechtswirksam zu machen. Dieser Vertrag unterliegt der Gesetzgebung von Kalifornien (USA), mit Ausnahme der Bestimmungen über widersprüchliche Gesetzgebungen (es sei denn, daß das jeweils geltende Recht anders vorsieht). Die Geltendmachung der "United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods" (das einheitliche UN-Kaufrecht) ist ausdrücklich ausgeschlossen. US-REGIERUNGSENDKUNDEN: Diese Software ist ein "Commercial Item" (eine gewerbliche Einheit) gemäß der Definition dieses Ausdrucks in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995), besteht aus "Commercial Computer Software" (gewerblicher Computer-Software) und "Commercial Computer Software Documentation" (Dokumentation zur gewerblichen Computer-Software) gemäß der Terminologie in 48 C.F.R 12.212 (Sept. 1995). Im Einklang mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle US-Regierungsendkunden die Software nur gemäß den hierin angeführten Rechten. Netscape Kundensoftware-EKLV Rev. 050297 Internationale Version