Wichtiger Hinweis: Dieser Lizenzvertrag von Netscape hebt alle anderen Netscape Lizenzverträge, die dem von Ihnen erworbenen Netscape Kunden-Softwareprodukt in gedruckter oder elektronischer Form beiliegen, auf DURCH ANKLICKEN DES AKZEPTIER-FELDES ODER INSTALLIEREN DER SOFTWARE ERKENNEN SIE AN, DASS DER NACHFOLGENDE VERTRAG FÜR SIE VERBINDLICH IST UND SIE EINE DER PARTEIEN DIESES VERTRAGES SIND. WENN SIE NICHT SÄMTLICHE NACHFOLGENDEN BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN, KLICKEN SIE DAS FELD AN, DAS IHR NICHTANERKENNEN DIESER BEDINGUNGEN ANZEIGT UND INSTALLIEREN SIE DIE SOFTWARE NICHT. (GEGEBENENFALLS KÖNNEN SIE DAS PRODUKT GEGEN RÜCKERSTATTUNG DES VOLLEN KAUFPREISES ZU DEM HÄNDLER ZURÜCKBRINGEN, BEI DEM SIE ES ERWORBEN HABEN.) NETSCAPE KUNDENSOFTWARE ENDKUNDEN-LIZENZVERTRAG WEITERVERTRIEB ODER VERMIETEN NICHT GESTATTET Dieser Vertrag enthält die Bestimmungen und Bedingungen, die für die Verwendung des/r beiliegenden Netscape Kundensoftwareprodukte/s (die "Software") gelten. Software von dritten Parteien, die zusammen mit dieser Software vertrieben wird und den Lizenzbestimmungen dieser dritten Partei unterliegt (entweder in elektronischer oder gedruckter Form) wird zur wahlfreien Verwendung mitgeliefert. Sollten Sie diese Software verwenden, so unterliegt diese Verwendung der Lizenz der dritten Partei und nicht den Bestimmungen in diesem Vertrag. In diesem Vertrag bedeutet "Netscape" für Einwohner Europas, des Nahen Ostens und Afrikas Netscape Communications Ireland Limited. Für Einwohner von Japan bedeutet "Netscape" Netscape Communications (Japan), Ltd.; für Einwohner aller anderen Länder bedeutet "Netscape" Netscape Communications Corporation. Innerhalb dieses Vertrages ist "Lizenzgeber" wie folgt definiert: Wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung eines Drittanbieters erworben haben, und das Produkt oder die Dienstleistung enthielt diese Software, bezieht sich Lizenzgeber auf den Drittanbieter. Andernfalls ist Netscape der Lizenzgeber. LIZENZGEWÄHRUNG: Der Lizenzgeber gewährt Ihnen vorbehaltlich der folgenden Beschränkungen eine nicht-ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software und der beiliegenden Dokumentation (der "Dokumentation"). Wenn es sich bei der Software um Netscape Navigator, Netscape Navigator Gold oder Netscape Communicator Standard Edition handelt ("Standardsoftware"), oder wenn es sich um Netscape Communicator Professional Edition handelt und Sie diese Software über einen begrenzten Zeitraum ausschließlich zum Zweck der Bewertung, ob eine Lizenz zur regulären Nutzung des Produktes erworben werden soll, nutzen ("Bewertungssoftware"), wird keine Gebühr für diese Lizenz erhoben. Der Bewertungszeitraum für die Nutzung der Bewertungssoftware durch oder für Wirtschaftsunternehmen ist auf neunzig (90) Tage begrenzt; die Bewertung durch andere Nutzer unterliegt dieser Begrenzung auf neunzig (90) Tage nicht. Wenn es sich bei der Software um ein Netscape Kundensoftware-Produkt außer der Standardsoftware oder der Bewertungssoftware handelt, also zum Beispiel Netscape Communicator Professional Edition, Netscape Communicator Internet Access Edition, Netscape Communicator Deluxe Edition oder die Netscape Publishing Suite ("professionelle Software"), wird diese Lizenz nur nach Entrichtung der entsprechenden Lizenzgebühr gewährt. Die nach Maßgabe dieses Vertrages gewährte Lizenz gibt Ihnen kein Anrecht auf Software-Verbesserungen oder -Aktualisierungen, außer wenn Sie einen Wartungsvertrag für die Software erworben haben. Wenn Sie die Standard- oder Bewertungssoftware nutzen, haben Sie kein Anrecht auf ausgedruckte Dokumentation, Unterstützungsleistungen oder telefonische Beratung, außer wenn die Institution, von der Sie die Standardsoftware erhalten haben, Unterstützungsleistungen bietet. Ferner ist die Nutzung der Software, wenn Sie sie als Teil eines Produktes oder einer Dienstleistung eines Drittanbieters erworben haben, nur gemeinsam mit diesem Produkt oder dieser Dienstleistung statthaft. BESCHRÄNKUNG DER NUTZUNGSRECHTE: In Bezug auf die oben definierte Software dürfen Sie nicht: - die Software verändern, übersetzen, einem Reverse Engineering-Verfahren unterziehen, dekompilieren, disassemblieren (außer und nur in dem Maß, dass ein geltendes Gesetz solche Beschränkungen ausdrücklich und spezifisch verbietet) oder derivative, auf der Software basierende Programme entwickeln; - die Software vermieten, verpachten, ein Bürgschaftsinteresse daran verleihen oder anderweitig Rechte an der Software übertragen; oder - Warenzeichen, Firmenzeichen, Urheberrechts- oder andere Schutzrechtsvermerke, Beschriftungen, Symbole oder Etiketten in der Software oder in von Ihnen erstellten Kopien der Software in irgendeiner Weise entfernen oder abändern. In bezug auf professionelle Software gelten folgende zusätzliche Beschränkungen. Sie dürfen: - die professionelle Software auf einem einzelnen Computer nutzen, außer dass (i) sie auf einem zweiten Computer genutzt werden darf, wenn jederzeit nur eine (1) Kopie der Software genutzt wird; und (ii) die professionelle Software, wenn es sich um Netscape Communicator Professional Edition handelt und die Lizenz durch ein Unternehmen oder eine Organisation zur Benutzung durch einen Mitarbeiter erworben wurde, dieser Mitarbeiter eine Kopie von Netscape Communicator Professional Edition zu Hause benutzen darf. Die Kopie der professionellen Software zur Nutzung zu Hause kann entweder vom Computer des Mitarbeiters am Arbeitsplatz kopiert oder kostenlos von der Netscape Internet-Seite heruntergeladen werden. Die Dokumentation darf nicht zur Benutzung zu Hause kopiert werden, noch kann für die Benutzung zu Hause technische Unterstützung geleistet werden; - die professionelle Software auf einem Netzwerk benutzen, vorausgesetzt dass für jede Person, die über das Netzwerk Zugriff auf die professionelle Software hat, eine lizensierte Kopie der Software erworben wurde; - für Archivierungszwecke eine Kopie der professionellen Software anfertigen, sofern diese Kopie alle Schutzrechtsvermerke der Originalversion enthält; und - wenn Sie eine Lizenz für eine bestimmte Anzahl von Kopien erworben haben, die Gesamtanzahl Kopien der professionellen Software (jedoch nicht der Dokumentation) anfertigen, wie auf der/n Versandliste/n, der/n Quittung/en oder dem/n Echtheitszertifikat/en ausgewiesen, vorausgesetzt jede Kopie enthält sämtliche Schutzrechtsvermerke der Originalversion. Die auf der/n Versandliste/n, der/n Quittung/en oder dem/n Echtheitszertifikat/en aufgeführte Anzahl der Kopien ist die Gesamtzahl der Kopien, die für alle Plattformen angefertigt werden darf. Zusätzliche Kopien der Dokumentation können beim Lizenzgeber entgeltlich bezogen werden. GEWÄHRLEISTUNGSVERZICHT FÜR STANDARD- UND BEWERTUNGSSOFTWARE: Die Standard- und Bewertungssoftware wird auf "AS IS"-Basis (wie vorliegend) ohne jede Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Keine Gewährleistung wird insbesondere für die Sach- und Rechtsmängelfreiheit der Standard- und Bewertungssoftware, ihre Eignung für einen bestimmten Zweck oder ihre Marktfähigkeit übernommen. Sie benutzen die Standard- und Bewertungssoftware also in Hinsicht auf Qualität und Leistung auf eigene Gefahr. Sollte sich die Standard- und Bewertungssoftware als mangelhaft erweisen, gehen etwaige Service- oder Reparaturkosten allein zu Ihren Lasten und nicht zu Lasten des Lizenzgebers oder seiner Lieferanten. Darüber hinaus enthalten die in der Standard- und Bewertungssoftware implementierten Sicherheitsmechanismen bestimmte Beschränkungen. Sie müssen sich daher vorab vergewissern, ob die Standard- und Bewertungssoftware Ihre Anforderungen erfüllt. Dieser Gewährleistungsverzicht stellt einen wesentlichen Teil dieses Vertrages dar. Die Nutzung der Standard- und Bewertungssoftware ist untersagt, außer gemäß den Bestimmungen in diesem Gewährleistungsverzicht. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE PROFESSIONELLE SOFTWARE: Wenn die Lizenzgebühr entrichtet wurde, gewährleistet der Lizenzgeber für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Datum des Erwerbs, dass die professionelle Software, wenn sie vorschriftsmäßig betrieben wird, im wesentlichen die in der Dokumentation beschriebene Funktionalität erfüllt. Der Lizenzgeber gewährleistet jedoch nicht, dass die professionelle Software stets unterbrechungs-bzw. fehlerfrei und sicher läuft. Darüber hinaus enthalten die in der professionellen Software implementierten Sicherheitsmechanismen bestimmte Beschränkungen. Sie müssen sich daher vorab vergewissern, ob die professionelle Software Ihre Anforderungen erfüllt. Der Lizenzgeber gewährleistet weiter, dass der Datenträger, der die professionelle Software enthält, sofern vom Lizenzgeber bereitgestellt, von Material- und Herstellungsdefekten frei ist und für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erwerbsdatum der professionellen Software so bleiben wird. Die einzige Haftung des Lizenzgebers für eine Verletzung der Gewährleistung ist, nach Ermessen des Lizenzgebers: (i) den defekten Datenträger bzw. die defekte professionelle Software zu ersetzen, oder (ii) Sie zu beraten, wie Sie wesentlich dieselbe Funktionalität der professionellen Software wie in der Dokumentation beschrieben mittels einem Verfahren anders als dem in der Dokumentation ausgelegten erzielen können, oder (iii) für individuelle Benutzer, wenn die obengenannten. Abhilfemaßnahmen nicht praktikabel sind, Ihnen die für die professionelle Software entrichtete Lizenzgebühr zu erstatten. Reparierte, korrigierte oder ersetzte professionelle Software und Dokumentation werden von dieser beschränkten Gewährleistung nur für die verbleibende Gewährleistungsfrist der ursprünglichen professionellen Software vertraglich geschützt, oder - sofern länger - für dreißig (30) Tage ab dem Datum (a) der Zulieferung der reparierten bzw. ersetzten professionellen Software an Sie, oder (b) ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Lizenzgeber beraten wurden, wie Sie die professionelle Software betreiben können, um im wesentlichen dieselbe Funktionalität wie in der Dokumentation beschrieben zu erzielen. Der Lizenzgeber ist nur dann gewährleistungspflichtig, wenn Sie ihn über Ihr Problem mit der professionellen Software während der Gewährleistungsfrist unterrichten und einen Nachweis über den Zeitpunkt des Lizenzerwerbs vorlegen. Der Lizenzgeber wird sich angemessen um Nachbesserung, Ersatzlieferung, Unterstützung oder, bei individuellen Kunden, Rückerstattung entsprechend der vorstehenden Gewährleistung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingehen einer entsprechenden Benachrichtigung bemühen. Wenn Sie während der Gewährleistungsfrist Änderungen an der professionellen Software vornehmen, wenn der Datenträger Gegenstand eines Unfalls oder Missbrauchs oder unsachgemäßer Benutzung war, oder wenn Sie die Bestimmungen dieses Vertrags verletzen, endet diese Gewährleistung unverzüglich. Diese Gewähr gilt nur, wenn die professionelle Software auf oder in Verbindung mit unveränderten Versionen der Hardware und Software, mit denen die professionelle Software bestimmungsgemäß laut Dokumentation benutzt werden soll, genutzt wird. DIES IST EINE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG UND STELLT DIE EINZIGE VOM LIZENZGEBER ODER SEINEN ZULIEFERERN GEMACHTE GEWÄHRLEISTUNG DAR. DER LIZENZGEBER BIETET KEINE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTFÄHIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DES NICHT-VERSTOSSENS GEGEN RECHTE DRITTER. SIE MÖGEN ANDERE GESETZLICHE RECHTE HABEN. DER ZEITRAUM DER GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN GEWÄHRLEISTUNGEN, WENN SOLCHE VORLIEGEN, IST ALLERDINGS IM VOLLEN GESETZLICH ZUGELASSENEN UMFANG AUF DIE OBENGENANNTE GEWÄHRLEISTUNGSFRIST BESCHRÄNKT. ES GELTEN IN KEINEM FALLE WEITERE GEWÄHRLEISTUNGEN, ES SEI DENN, SIE WERDEN IM RAHMEN DER GESETZGEBUNG VORGESCHRIEBEN, UNGEACHTET DEREN AUSSCHLUSS IM VERTRAG. KEIN HÄNDLER, VERTRETER ODER MITARBEITER DES LIZENZGEBERS IST BEVOLLMÄCHTIGT, ÄNDERUNGEN, ERWEITERUNGEN ODER ZUSÄTZE ZU DIESER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG ZU VEREINBAREN. VERSCHLÜSSELUNG: Wenn die Software kryptografische Eigenschaften enthält, wäre es ratsam, von einer Zertifizierungsbehörde oder einem Zertifizierungs-Server ein unterzeichnetes Digital-Zertifikat zu erwerben, um diese kryptografischen Eigenschaften nutzen zu können. Für diese Zertifizierungs-Dienste werden manchmal zusätzliche Gebühren erhoben. Sie selbst sind für die Sicherheit der Umgebung, in der die Software genutzt wird, und die Integrität der Datei mit Ihrem Privatschlüssel verantwortlich. Ferner unterliegt die Nutzung eines Digital-Zertifikats den von der ausfertigenden Stelle festgelegten Bedingungen. Den Eigenschaften von Digital- Zertifikaten wohnen außerdem bestimmte Beschränkungen inne. Wenn Sie ein Digital-Zertifikat senden oder empfangen, steht es in Ihrer Verantwortung, sich mit diesen Bedingungen und Beschränkungen vertraut zu machen. Wenn die Software ein Netscape-Produkt mit FORTEZZA ist, müssen Sie sich außerdem PC Kartenleser und FORTEZZA Kryptokarten beschaffen, um FORTEZZA benutzen zu können. INHABERSCHAFT: Die Inhaberschaft und alle geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an der Software und Dokumentation verbleiben bei Netscape bzw. deren Zulieferern. Sie erkennen diese Inhaberschaft und geistigen Schutzrechte an und werden nichts unternehmen, was die Inhaberschaft oder Rechte von Netscape oder deren Zulieferern an der Software und Dokumentation gefährden, einschränken oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen könnte. Die Software und Dokumentation unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und entsprechender internationaler Übereinkommen. Die Inhaberschaft und die zugehörigen Rechte an Inhalten, auf die mittels der Software zugegriffen wird, stehen dem jeweiligen Besitzer solcher Inhalte zu und sind rechtlich geschützt. Die im Rahmen dieses Vertrages gewährte Lizenz gewährt Ihnen keinerlei Rechte an solchen Inhalten. BEENDIGUNG: Nichtbefolgen der hierin aufgeführten Beschränkungen zieht die automatische Beendigung des Vertrages und der darin gewährten Lizenz nach sich. Nach Beendigung müssen alle Kopien der Software und der Dokumentation vernichtet werden. Ihre Verpflichtung zur Entrichtung verbleibender Kosten und Gebühren gilt über den Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages hinaus. EXPORTKONTROLLE: Weder die Software noch zugrundeliegende Informationen oder Technologien dürfen auf dem Wege des Downloading oder anderweitig (i) nach Kuba, Irak, Libyen, Sudan, Nord-Korea, Iran, Syrien oder in ein anderes Land, für das ein US-Embargo besteht (oder an einen Staatsangehörigen oder Bewohner eines dieser Länder) exportiert oder wiederexportiert werden, noch (ii) an eine Person, die auf der Liste der "Specially Designated Nationals" des US-Finanzministeriums oder dem "Table of Denial Orders" des US-Wirtschaftsministeriums steht. Indem Sie die Software herunterladen oder benutzen, erkennen Sie die vorstehenden Verpflichtungen an und bezeugen, dass Sie weder in einem solchem Land ansässig sind, noch unter der Kontrolle eines solchen stehen, noch Staatsangehörige/r oder Bewohner/in eines solchen Landes sind, noch auf einer der genannten Listen stehen. Sie sind außerdem dafür verantwortlich, dass alle örtlichen Bestimmungen, die in Ihrem Wohnort gelten, eingehalten werden, besonders im Hinblick auf Ihr Recht, die Software zu importierten, zu exportieren oder zu nutzen. Sie bestätigen, dass Sie alle derzeit gesetzlich vorgeschriebenen Verfügungen und Anmeldeverfahren, die diese Lizenz rechtswirksam machen, eingehalten haben. Wenn die Software als ein nicht für den Export zugelassenes Produkt gekennzeichnet ist (z.B. auf der Packung, in den Medien oder im Rahmen des Installationsvorgangs), gilt folgendes, es sei denn, Ihnen wurde vom US-Außenministerium eine Ausnahme gewährt: AUSSER FÜR DEN EXPORT NACH KANADA ZUR AUSSCHLIESSLICHEN BENUTZUNG IN KANADA DURCH KANADISCHE STAATSBÜRGER(INNEN) DÜRFEN DIESE SOFTWARE UND JEGLICHE UNTERLIEGENDEN TECHNOLOGIEN NICHT AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN EINE AUSLÄNDISCHE KÖRPERSCHAFT ODER "AUSLÄNDISCHE PERSON" NACH DEFINITION DER IN DEN USA GELTENDEN STAATLICHEN BESTIMMUNGEN EXPORTIERT WERDEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG JEGLICHE PERSON, DIE NICHT US-STAATSBÜRGER IST ODER STÄNDIGEN LEGALEN WOHNSITZ IN DEN USA HAT. INDEM SIE DIE SOFTWARE HERUNTERLADEN ODER NUTZEN, ERKENNEN SIE DIE VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN AN UND BEZEUGEN, DASS SIE KEINE "AUSLÄNDISCHE PERSON" SIND, NOCH UNTER DER KONTROLLE EINER SOLCHEN PERSON STEHEN. HAFTUNGSAUSSCHLUSS: UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND NACH KEINER RECHTSTHEORIE, OB ZIVILRECHT, VERTRAGSRECHT ODER SONSTIGEN, SIND DER LIZENZGEBER BZW. SEINE ZULIEFERER ODER WIEDERVERKÄUFER IHNEN ODER BELIEBIGEN PERSONEN GEGENÜBER HAFTBAR FÜR JEGLICHE INDIREKTE, SONDER-, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN IRGENDWELCHER ART, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG BEI SCHÄDEN AUS DEM VERLUST GESCHÄFTLICHEN ANSEHENS, ARBEITSUNTERBRECHUNG, COMPUTERVERSAGEN ODER -STÖRUNG ODER SÄMTLICHER GEWERBLICHEN SCHÄDEN BZW. VERLUSTE. DER LIZENZGEBER HAFTET IN KEINEM FALL FÜR ZAHLUNGEN ÜBER DEN BETRAG HINAUS, DEN DER LIZENZGEBER VON IHNEN ALS LIZENZGEBÜHR FÜR DIE SOFTWARE ERHALTEN HAT, AUCH DANN, WENN DER LIZENZGEBER VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE, ODER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE IRGENDWELCHER DRITTER. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR DURCH NACHLÄSSIGKEIT SEITENS DES LIZENZGEBERS VERURSACHTEN TOD BZW. VERLETZUNGEN, IN DEM MASS, DASS DIE GELTENDE GESETZGEBUNG SOLCHE EINSCHRÄNKUNGEN VERBIETET. EINIGE GERICHTSBEZIRKE GESTATTEN DAS AUSSCHLIESSEN BZW. DIE EINSCHRÄNKUNG ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN NICHT; DEMGEMÄSS TRIFFT DIESER AUSSCHLUSS BZW. DIESE EINSCHRÄNKUNG IN IHREM FALLE U. U. NICHT ZU. HOCH-RISIKO-AKTIVITÄTEN: Die Software kann Fehler aufweisen und ist nicht für die Benutzung oder den Wiederverkauf als Online-Kontrolleinrichtung in gefährlicher Umgebung entwickelt, hergestellt oder vorgesehen, die fehlerfreien Betrieb voraussetzt, wie etwa der Betrieb von Kernkraft-Einrichtungen, Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssystemen, Luftverkehrskontrolleinrichtungen, lebenserhaltenden Maschinen oder Waffensystemen, bei denen Softwarefehler unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben oder erhebliche Sach- und Umweltschäden nach sich ziehen können ("Hoch-Risiko- Aktivitäten"). Der Lizenzgeber und seine Zulieferer lehnen deshalb jede ausdrückliche oder inbegriffene Gewährleistung der Eignung für mit einem hohen Risiko behaftete Aktivitäten ab. VERSCHIEDENES: Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung bezüglich der hierin verliehenen Lizenz dar und kann nur durch schriftliche Vereinbarung beider Parteien geändert werden. DIE ANNAHME IHRER BESTELLUNG ERFOLGT UNTER DER AUSDRÜCKLICHEN BEDINGUNG, DASS SIE DEN HIERIN ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN UND NICHT DEN IN IHRER BESTELLUNG ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN ZUSTIMMEN. Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages als rechtsunwirksam herausstellen, so wird eine solche Bestimmung nur soweit verändert, wie nötig ist, um sie rechtswirksam zu machen. Außer wenn schriftlich anderweitig vorgesehen, werden alle Streitfragen, die diesen Vertrag betreffen (außer Streitfragen in Bezug auf geistige Rechte) endgültig und bindend durch Schiedsgerichtsverfahren in Santa Clara County, Kalifornien (USA) beigelegt, und zwar nach Maßgabe von JAMS/EndDispute. Der Verlierer trägt die Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens. Dieser Vertrag unterliegt der Gesetzgebung von Kalifornien (USA), mit Ausnahme der Bestimmungen über widersprüchliche Gesetzgebungen (es sei denn, dass das jeweils geltende Recht anders vorsieht). Die Geltendmachung der "United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods" (das einheitliche UN-Kaufrecht) ist ausdrücklich ausgeschlossen. US-REGIERUNGSENDKUNDEN: Diese Software ist ein "Commercial Item" (eine gewerbliche Einheit) gemäß der Definition dieses Ausdrucks in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995), besteht aus "Commercial Computer Software" (gewerblicher Computer- Software) und "Commercial Computer Software Documentation" (Dokumentation zur gewerblichen Computer-Software) gemäß der Terminologie in 48 C.F.R 12.212 (Sept. 1995). Im Einklang mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-44 (Juni 1995) erwerben alle US-Regierungsendkunden die Software nur gemäß den hierin angeführten Rechten.